Fragen und Antworten

Wie kam es dazu eine Stiftung für die Kirchengemeinde zu gründen?

Zur Deckung des Haushalts benötigte die Gemeinde im Jahr 2005 und in den Folgejahren zusätzliche Finanzmittel. Sehr schnell kam eine Arbeitsgruppe zu der Schlussfolgerung, dass kurzfristige Aktivitäten auch nur kurzfristig Löcher stopfen können. Insofern musste eine Überlegung greifen, die langfristig und nachhaltig Wirkung hat. In diesem Zusammenhang kam man auf die Idee zur Gründung einer Stiftung. Wir sind davon überzeugt, dass die Arbeit der Gemeinde Lebensräume für Menschen schafft. Unsere Leitsätze zeigen unseren Traum auf, zu dem Gott uns inspiriert hat.

Die Stiftung hilft, diesen Traum nicht durch finanzielle Grenzen einschränken zu müssen oder gar scheitern zu lassen.

Was sind die Vorteile der Stiftung?

Der entscheidende Vorteil einer Stiftung besteht darin, dass das eingebrachte Stiftungskapital vor dem Zugriff für "Alltäglichkeiten" geschützt ist. Anders formuliert - der Verzehr dieses Kapitals ist nicht möglich, sondern nur die Erträgnisse aus der Geldanlage des Kapitals werden aufgebraucht. Mit der langfristigen Anlage erzielt man bei der Geldanlage auch höhere Zinsen.

Was soll mit den Geldern der Stiftung konkret passieren?

Das besondere Anliegen ist die bisher praktizierte, breit aufgestellte Gemeindearbeit zu erhalten, diese noch zu erweitern und so gestalten zu können, dass es nicht nur spontane, sondern langfristig wirkende Aktivitäten sind.

Wer entscheidet über die Verwendung der Gelder aus der Stiftung?

Satzungsgemäß entscheidet der Stiftungsvorstand ausschließlich auf Vorschlag des Kirchenvorstands über die Verwendung der Gelder aus der Stiftung.

Wer kann Gelder aus der Stiftung beantragen?

Jeder - der Antrag muss über den Kirchenvorstand laufen und von diesem genehmigt sein.

Wie hoch sind die Verwaltungskosten für die Stiftung bzw. wodurch sind diese abgedeckt?

Die Verwaltungskosten sind minimal und transparent. Die Mittelverwaltung erfolgt bei der EKHN kostenfrei. Die Stiftungsvorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Wie ist eine Kontinuität der Stiftung gewährleistet?

Die Satzung gibt den Rahmen vor – für alle Beteiligte. Alle Entscheidungen werden durch den Kirchenvorstand in seiner Gesamtheit kontrolliert. Letzte Aufsichtsinstanz ist die Kirchenleitung. Dies stellt die dauerhafte Kontinuität bei der Zielverwirklichung der Stiftung sicher.

Warum haben Sie die Stiftung "Lebensräume" genannt?

Wir möchten für Lebensträume mit unterschiedlichster Herkunft und Größe Lebensräume schaffen (daher auch der Name für unsere Stiftung) und möchten mit unserer Arbeit alle Altersgruppen, alle sozialen Schichten, Kirchennahe sowie Kirchenfremde stärken und fördern. Das besondere Anliegen ist jedoch, die bisher praktizierte breit aufgestellte Gemeindearbeit zu erhalten, diese noch zu erweitern und so gestalten zu können, dass es nicht nur spontane, sondern langfristig wirkende Aktivitäten sind. 

Wir möchten die Handlungs-/Lebensräume unserer Gemeinde erhalten und auch zukünftig von deren Entfaltung träumen und sie kreativ gestalten.

Welche Aufgaben hat der Stiftungsvorstand?

Der Vorstand entscheidet über die Mittelverwendung auf Antrag des Kirchenvorstands. Ein Rechenschaftsbericht an den Kirchenvorstand dokumentiert die Aktivitäten der Stiftung. Er gestaltet die Öffentlichkeitsarbeit für die Stiftung und initiiert Fundraisingaktionen um Spenden und Zustiftungen zu gewinnen. 

Wie wird die Mittelverwendung der Stiftung transparent gemacht?

Formal durch den regelmäßigen Jahresbericht. Darüber hinaus im Rahmen von Stiftungstagen, öffentlicher Vergabe der einzelnen Fördermittel, im Gemeindebrief und “Weitersagen“, in der Presse, durch Mund zu Mund und wo und wie immer möglich.

Woher kommt das Stiftungskapital?

Die Kinder- und Jugendarbeit ist seit Jahren ein besonderer Schwerpunkt unserer Gemeindearbeit. Ein vielfältiges Programmangebot, welches auf die eigenständigen Bedürfnisse dieser Zielgruppe passend zugeschnitten ist, stellt jede Kirchengemeinde vor große Herausforderungen.
Wir, in Niedernhausen, haben darauf mit einer eigens dafür angestellten Fachkraft geantwortet. Ein solches Engagement muss gemeindeintern finanziert werden. Hierzu hat unsere Gemeinde auf Beschluss des Kirchenvorstandes in 1998 ein Grundstück veräußert, den Erlös in der Gesamtkirchenkasse angelegt und die Zinserträge zur Finanzierung der Gemeindepädagogenstelle verwendet.

Nach Paul-Martin Schenk und Verena Müller und Tobias Blair engagiert sich heute Lena Grossmann für uns in diesem Bereich.

Wenn wir das Kapital, welches wir mit seinen Erträgen zur Finanzierung der Gemeindepädagogenstelle verwendet haben, in die Stiftung übertragen haben, taten wir dies im wesentlichen aus folgenden Gründen:

Stiftungskapital kann nicht direkt zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet werden, weil es unantastbar fest angelegt, nur mit seinen Erträgen ausschließlich der Erfüllung des Stiftungszweckes dient.

Nur so ist sichergestellt, dass die Kinder– und Jugendarbeit unserer Gemeinde auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten dauerhaft fortgeführt wird und nicht finanziellen Engpässen oder anderen Überzeugungen zuliebe aufgegeben werden kann.

Das Stiftungskapital wird spürbar höher verzinst als gewöhnliche Rücklagen der Gemeinde. Dies schafft unmittelbar zusätzlichen Spielraum für weitere Aktivitäten der Stiftung für unser Gemeindeleben.

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