Zweck und Satzung

Die Stiftung Lebensräume erfüllt ihren Zweck,

  • wenn die Mitglieder durch Gemeindebriefe informiert und im Büro weitergeholfen bekommen.
  • wenn Obdachlose einen Essensgutschein bekommen und jeder auf Freizeiten mitfahren kann, selbst wenn er die Kosten nicht komplett tragen kann.
  • wenn Menschen sich in Hauskreisen zusammenfinden können und die Leiter/innen hierfür geschult werden.
  • wenn Jugendliche über die Konfirmationszeit hinaus von einer pädagogischen Mitarbeiterin zu ehrenamtlicher Mitarbeit geschult werden.
  • wenn sich Senioren in einem warmen Gemeindehaus treffen und Kindern in Gruppen Werte vermittelt werden.
  • wenn neue technische Geräte gekauft werden und Gesangbücher.
  • wenn Kinder Instrumente lernen und Jugendliche in einer Band angeleitet werden.
  • wenn sich Menschen ehrenamtlich engagieren, aber auch Hauptamtliche beschäftigt werden.
  • wenn Aufgaben realisiert werden können, die wir jetzt noch nicht im Blick haben.
Satzung der Stiftung Lebensräume

Schlagworte