Zahlungen sollen sicherer werden

Damit Ihre Spende richtig ankommt

Seit 9. Oktober 2025 sind Geldinstitute in Deutschland verpflichtet, vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung eine sogenannte Empfängerüberprüfung durchzuführen. Dabei muss der angegebene Name zu dem Namen passen, der für die IBAN hinterlegt ist. Dies soll betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen verhindern und den Schutz des Auftraggebers erhöhen.

Wenn der Empfänger/die Empfängerin im Überweisungsfeld korrekt bezeichnet ist, kann die Überweisung problemlos ausgeführt werden. Sofern die Daten nicht exakt übereinstimmen, liegt es im Ermessen des Zahlenden, die Überweisung trotzdem so in Auftrag zu geben. 

Für die Kontoverbindungen im Bereich unserer Kirchengemeinde sind folgende Bezeichnungen hinterlegt:

  • Ev. Kirchengemeinde Niedernhausen          
    DE82 5125 0000 0043 0007 99      
  • Diakonieförderverein:        
    DE83 5109 0000 0070 3176 05      
  • Stiftung Lebensräume Niedernhausen         
    DE53 5125 0000 0043 0242 13      
  • Ev. Regionalverwaltungsverband  
    DE04 5206 0410 0004 1002 20       

Handelt es sich bei der Überweisung um eine Spende für einen bestimmten Zweck, sollte dieser unbedingt in der Überweisung vermerkt werden.

Für die Finanzen der Kirchengemeinde: Petra Heckmann und Hilde Jansen

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