Kirchenmitgliedschaft

Das Christentum ist eine Gemeinschaftsreligion

  • Jesus verbrachte mehr Zeit damit, Menschen zu einer Gemeinschaft zusammenzurufen, als mit Predigen und Heilen zusammen.
  • Über 300-mal werden Christen im Neuen Testament als Brüder und Schwestern bezeichnet.
  • Wenn Jesus seine Jünger mit einem Auftrag wegschickte, so sendete er immer mindestens Zwei.
  • Wir beten "Vater unser" und nicht "Mein Vater".

Der christliche Glaube ist auf Gemeinschaft aufgebaut - genauso wie die Liebe kein Konzept für Individualisten ist. Diese Gemeinschaft hilft uns auch dabei, im Glauben wachsen zu können und zu verstehen. Deshalb begegnen sich die Gemeindemitglieder bei Gottesdiensten, Gruppenangeboten, Veranstaltungen – aber auch in schwierigen Lebensphasen.

Viele Christen praktizieren gelebte Nächstenliebe und benötigen auch Ihre Unterstützung.

Sie sind bereits getauft und möchten Mitglied der Kirchengemeinde werden?

  • Wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro. Die Telefonnummer und eine Kontaktmöglichkeit finden Sie unter Pfarrbüro.
  • Eine Mitarbeiterin kann anschließend den Kontakt zu Pfarrer Stefan Comes, Pfarrer Jürgen Seinwill oder Pfarrerin Conny Seinwill herstellen und einen persönlichen Gesprächstermin für Sie vereinbaren.
  • Alternativ können Sie sich an eine Wiedereintrittsstelle der Evangelischen Kirche wenden.

Zum Abschluss des Gespräches mit einem Pfarrer oder der Eintrittsstelle, erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Wenn es Ihnen möglich ist, bringen Sie einen Taufschein mit sowie eine Erklärung über ihren früheren Kirchenaustritt.

Mit der Bestätigung des Pfarrers oder eines Beauftragten der evangelischen Kirche ist der Wiedereintritt vollzogen - wir heißen Sie herzlich willkommen.

Sie sind noch nicht getauft?

Um sich zur Taufe anzumelden vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns (siehe oben). Bringen Sie bitte zum Gespräch Ihr Familienstammbuch mit. In Absprache mit Ihnen finden wir individuelle Wege und Formen für Ihre Taufe. Weitere Informationen finden Sie auch hier:

Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied:

  • Sie dürfen sich einbringen und sind eingeladen mitzugestalten.
  • Sie können Patin oder Pate werden.
  • Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
  • Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
  • Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
  • Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.

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