Zukunftsprozess EKHN 2030

Entwicklungen in unserer Landeskirche

EKHN 2030

Wie kommt die Liebe Gottes am besten zu den Menschen unserer Region?

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sieht sich in den nächsten Jahren großen Herausforderungen gegenüber:

Es gibt immer weniger Menschen in der Kirche, und weniger Ressourcen. Die EKHN und das Dekanat stehen am Beginn einer großen Pensionierungswelle der geburtenstarken Jahrgänge in der Pfarrerschaft, bis 2030 wird ein Rückgang der Pfarrpersonen um etwa 20 Prozent erwartet.

Auch die Mitgliederzahlen gehen zurück: vor allem auf Grund der allgemeinen demographischen Entwicklung, aber auch weil Kirche für viele Menschen nicht mehr relevant ist. Der Anteil von Kindern und Jugendlichen nimmt dabei besonders ab. Die geringere Zahl von Kirchenmitgliedern insgesamt ist auch der Hauptgrund, dass die Finanzmittel in den nächsten 10 Jahren um etwa 30 Prozent zurückgehen werden.

Das Ziel aller Anstrengungen für die EKHN ist es, eine ausstrahlungsstarke und relevante Kirche zu sein, die die Liebe Gottes mit den vorhandenen Möglichkeiten am besten zu den Menschen, auch in unserer Region bringt.

Dafür hat die Kirchenleitung in Darmstadt den „Zukunftsprozess 2030“ in Gang gesetzt, in dem die notwendigen Strukturanpassungen identifiziert und in ausnahmslos allen Arbeitsgebieten erörtert werden sollen.

Eine Idee unter vielen ist es, dass benachbarte Kirchengemeinden und Hauptamtliche künftig enger zusammenarbeiten sollen. In sogenannten „Nachbarschaftsräumen“ können die Entwicklungen besser gestemmt werden und sich in multiprofessionellen Teams, bestehend aus PfarrerInnen, KirchenmusikerInnen und GemeindepädagogInnen, in ihrer Arbeit bereichern und ergänzen, damit Kirche lebendig und vielfältig bleibt.

Das Dekanat Rheingau-Taunus hat dazu eine Steuerungsgruppe ins Leben gerufen, die Kirchengemeinden und Mitarbeitende unterstützen möchte, den anstehenden Prozess konstruktiv zu gestalten. Über 60 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher haben sich an den Informationsabenden am Prozess bereits aktiv beteiligt.

EKHN2030
EKHN2030

Zeitplan EKHN 2030:

  1. Verabschiedung des Regionalgesetzes (Rahmenregelungen für die Umsetzung EKHN 2030) voraussichtlich am 12. März 2022 durch die Landessynode.
  2. Entscheidung über die neu zu gründenden Nachbarschaftsräume durch die Dekanatssynode bis 31. Dezember 2023, Umsetzung bis zum 31.12.2026.

Christian Weise, Öffentlichkeitsarbeitsreferent im Dekanat

(Anmerkung von Conny Seinwill: Unser Kirchenvorstand hat eine Projektgruppe gebildet, die sich mit der Gestaltung eines möglichen Nachbarschaftsraumes beschäftigt.)

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